Risk, Fraud & Compliance
 

Der Gesetzesentwurf zum neuen Beschäftigtendatenschutz
Folgen für Compliance und interne Ermittlungen

Der Datenschutz ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die Arbeit im Bereich Compliance. Die Bundesregierung hat im September 2010 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der in einem neuen Unterabschnitt des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) umfassende Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz schaffen soll. Der Entwurf sieht eine Vielzahl von Änderungen vor, die sich etwa auf Background­Checks, Verhaltenskontrollen, Videoüberwachungen oder unternehmensinterne Untersuchungen auswirken. Dieser Überblick beschreibt die wichtigsten Regelungen des Entwurfs und gibt Handlungsempfehlungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 6 / 2010
Veröffentlicht: 2010-12-06

Seiten 246 - 251