Risk, Fraud & Compliance
 

Unbewusste Gründung einer ausländischen Betriebsstätte
Vermeidung rechtlicher und organisatorischer Folgen

Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land. Allerdings kann eine Betriebsstätte auch unbewusst geschaffen werden. Die Compliance sollte diese Problematik berücksichtigen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2024.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 1 / 2024
Veröffentlicht: 2024-01-31