DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2025.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-30 |
Seit dem Siemens-Fall, also seit rund 20 Jahren, ist der Begriff Compliance in Deutschland etabliert. Im Nachgang haben sich verschiedene private Institutionen wie etwa Transparency International oder Berufsverbände wie der BCM gegründet, um als Interessenvertreter zu reagieren.
Der deutsche Philosoph Oskar Negt verstarb am 2. Februar 2024. Sicherlich werden einige Compliance-Verantwortliche nicht alle Thesen des eher linksgerichteten Negt teilen, dennoch hat er ein Konzept entwickelt, welches der Compliance Impulse zu vermitteln mag: das Konzept der gesellschaftliche Schlüsselqualifikationen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eingeführt, um Personen, die auf Missstände oder illegales Verhalten hinweisen, rechtlichen Schutz zu bieten. Trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen und der steigenden Sensibilisierung für Whistleblowing in der Gesellschaft nutzen viele Mitarbeitende solche Systeme jedoch nicht, oftmals aus Angst vor negativen Konsequenzen oder mangelndem Vertrauen in die Institutionen.
Mit der Entwicklung der digitalen Landschaft muss der Datenschutz zu einem bestimmenden Geschäftsprinzip werden. Trotz der Bedeutung des Themas zeigt die ISACA-Studie „State of Privacy 2025“, dass 45 Prozent der Datenschutzexperten das Gefühl haben, in unterfinanzierten Teams zu arbeiten, was ihre Unternehmen anfällig für Sicherheitsverletzungen macht.
Die Verordnung über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) führt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die IT- und Cybersicherheit nahezu aller Finanzmarktakteure in der Europäischen Union ein.
Die Europäische Union hat sich mit dem Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft das Ziel gesetzt, den Übergang zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Wirtschaft systematisch voranzutreiben. Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist die Regulierung der Umweltverträglichkeit von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg.
In der öffentlichen Gesetzgebung gibt es immer wieder die Forderung nach und erste Experimente mit befristeten Gesetzen. Regulierungen erhalten dann eine sogenannte Sunset-Klausel, in der die Befristung festgelegt wird. Im Folgenden wird darüber diskutiert, inwiefern befristete Regeln auch für das Compliance-Management innerhalb von Unternehmen sinnvoll sein können.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
+++ Absolventen stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Kultur als wichtiger Faktor für Compliance +++ Studie von FTI Consulting zum Krisenmanagement +++ Risiken aus Sicht der bayerischen Unternehmen +++
+++ Theresa Krause: Corporate Compliance and the Social Credit Point System in China. A Firm-Centered Perspective on the Regulatory State +++ RMA Risk Management & Rating Association e. V. (Hrsg.): Nachhaltige Strategien für das Risikomanagement. Jahrbuch Risikomanagement 2024/25 +++
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