DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-28 |
Am 22. Oktober 2014 hat die EU eine neue Richtlinie zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen im Lagebericht (CSR-Richtlinie) verabschiedet. Sowohl der Adressatenkreis als auch die inhaltlichen Anforderungen an die CSR-Berichterstattung werden sich mit der Richtlinie ab dem Jahr 2017 deutlich erweitern. Im Folgenden soll analysiert werden, ob die Vorgaben der CSR-Richtlinie einen angemessenen Rahmen für die CSR-Berichterstattung oder eine Überregulierung darstellen.
15,3 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund – das sind 19 Prozent der Bevölkerung. Diese Zahlen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Unternehmen. Die Compliance ist ein Thema für alle Mitarbeiter, weshalb sich bei einem gewissen Anteil an Mitarbeitern mit Migrationshintergrund die Frage stellt, ob die Compliance-Organisation im Umgang mit dieser Mitarbeitergruppe Besonderheiten würdigen sollte, was sowohl Schulungen und Trainings als auch den unmittelbaren persönlichen Kontakt betrifft.
Viele mittelständische Unternehmer sind der Meinung, dass aufgrund der besonderen, familiengeprägten Unternehmenskultur, Wirtschaftskriminalität und Compliance-Probleme für sie kein Thema sind. Dieser Schluss erweist sich aber häufig dann als Trugschluss, wenn es zu den ersten Vorfällen gekommen ist, die dann sogar als eine persönliche Beleidigung des Unternehmers wahrgenommen werden.
Das Risiko, Opfer von Computerkriminalität zu werden, ist für deutsche Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren beträchtlich gestiegen. Man rechnet auch in den kommenden Jahren mit einer zunehmenden Gefahr durch e-Crime. Eine fortschreitende Professionalisierung und Internationalisierung potenzieller Täter dürfte eine Ursache dieser Einschätzung sein. Diese und weitere Ergebnisse ergab die E-Crime-Studie 2015 von KPMG, welche im Folgenden dargestellt werden sollen.
Hinweisgebersysteme werden heute von zahlreichen Unternehmen in unterschiedlichen Formen installiert, um möglichst frühzeitig an relevante Informationen zu gelangen, die auf schädigendes Verhalten hindeuten. Oft bedarf es solcher Systeme, weil die Beobachtungen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern auf diese Weise schneller den Weg zu den Reaktionsschaltstellen finden, als wenn erst durch Revision oder andere Kontrollsysteme Missstände entdeckt und bewertet werden. Ein Hinweisgebersystem ist jedoch nur dann ein hilfreiches Werkzeug, wenn die relevanten Prozesse dahinter richtig aufgesetzt sind.
Korruption im Gesundheitswesen ist ein sensibles Thema, da diese nicht nur den Wettbewerb stört, sondern auch zulasten der Qualität in der medizinischen Versorgung gehen und zudem das Vertrauen in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen zerstören kann. Die derzeitigen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) decken diesen Bereich jedoch noch nicht vollständig ab.
Dem Bundesrat liegt seit Ende Januar ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption vor. Nach dem Versuch der Verschärfung der Abgeordnetenbestechung durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz über die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23. April 2014, kommt es nun zu einer wirklich erheblichen Ausweitung der Korruptionsstrafbarkeit für Arbeitnehmer.
Kein unbegrenzter Zugang zu den Akten der BaFin
+++ School GRC (S. 100): Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille für Birgit Galley / Neue Stipendien an der School CIFoS / Beiräte stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 101): Bundesregierung: Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung der Korruption vorgelegt / Transparency International: Unabhängigkeit der Hochschulforschung in Gefahr / Verizon 2015: PCI Compliance Report +++ Literatur (S. 143/144): Allgemeine Steuerlehre / Kaufpreisregelungen beim Unternehmenskauf / Die Phasen der Bilanzfälschung +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: