DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2024.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-30 |
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte in deren (Konzern-)Lageberichten reguliert. Bestandteil dieser Regulierung ist ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) sowie eine Taxonomie, die als Hilfestellung Einsatz finden kann.
In den Anfangstagen war die Übernahme von sozialer Verantwortung – besprochen unter der Abkürzung CSR (Corporate Social Responsibility) – Ausdruck von freiwilligen Bemühungen. Nach Verabschiedung des Green Deals ist die Europäische Union Vorreiter für die Verpf lichtung zu Nachhaltigkeit geworden – jetzt diskutiert unter der Abkürzung ESG (Entvironment, Social, Governance).
Willensstärke wird in Unternehmen im Allgemeinen und in der Compliance im Speziellen kaum thematisiert. Darüber verfügten die Verantwortlichen in mehr als ausreichendem Maße, so die Selbsteinschätzung. Dennoch treten in der Realität immer wieder Situationen auf, in denen nicht Willensstärke, sondern Willensschwäche die Entscheidung des Einzelnen beeinflusst, ja prägt.
Nach langem hin und her auf politischer Ebene wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden.
In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses. Der Artikel beleuchtet, wie Compliance-Kultur messbar gemacht und gesteuert werden kann und wobei Führungskräfte eine entscheidende Rolle spielen.
Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen. Der Beitrag widmet sich diesen Gestaltungsfragen mit Blick auf die Unternehmenspraxis und mit einem Fokus auf Nachhaltigkeits-Compliance, die besonders durch EU-Rechtsakte zu Lieferketten oder Whistleblower-Schutz zunehmend relevanter geworden ist.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
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+++ Bundeslagebild Cyberkriminalität 2023 des Bundeskriminalamts +++ Whistleblowing in Finanzdingen jetzt auch im Vatikan +++ ESMA führt Maßnahmen zur Verbesserung des ESG-Reportings in Unternehmen ein +++
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