DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-28 |
Compliance im Sinne von Regelkonformität steht zunächst scheinbar im Widerspruch zu unserer sich digital transformierenden, agilen Welt. Entscheidungen müssen überall im Unternehmen immer öfter und schneller getroffen werden, Mitarbeiter sollen sich mutig ausprobieren und unaufhörlich innovieren, der Grad zu bewältigender Komplexität steigt. Auf den ersten Blick passt das mit übermäßiger Vorsicht und der strikten Einhaltung von Vorschriften nicht zusammen, weshalb Compliance häufig als auferlegtes Übel und unnötiges Geschäftshindernis verstanden wird.
Chemikalien sind als Gegenstand des Handels und der industriellen Produktion von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die in gesetzlichen Regelungen verwendeten Stoffidentifikatoren sind allerdings nicht einheitlich und zudem oft fehlerhaft. Das kann zu Haftungsrisiken für den Anwender führen. Diese Problematik wird hier anhand von Beispielen aus REACH (1907/2006/EU) und dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) erläutert. Lösungsansätze dazu werden gegeben und verglichen.
Der Transfer persönlicher Daten von EU-Bürgern über den Atlantik ist seit Juli 2016 durch ein neues Datenschutzabkommen mit den USA geregelt: Nachdem Safe Harbor im Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde, einigten sich die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium nun auf das Privacy Shield genannte Rahmenwerk. Unternehmen müssen jetzt bei der Übermittlung von Daten in die USA einem neuen Normenkatalog entsprechen.
Die seit dem 3. Juli 2016 geltende Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ist nicht nur wegen ihres deutlich erweiterten Geltungsbereichs, namentlich für Freiverkehrsunternehmen, sondern auch wegen ihrer Detailverliebtheit und der erhöhten Anforderungen an Prozessabläufe, insbesondere im Bereich Directors’ Dealings, Insiderverzeichnisse und Ad hoc-Publizität, eine große Herausforderung gerade für kleinere und mittlere börsennotierte Unternehmen.
Am 5. Juli 2016 trat die Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Richtlinie) in Kraft. Der nachfolgende Beitrag wirft einen Blick auf die Regelungsbereiche der Richtlinie und skizziert, welche Konsequenzen sich für das deutsche Recht aus dem nunmehr EU-weit einheitlichen Grundgerüst ergeben, ob bereits jetzt Handlungs- und Anpassungsbedarf für den Schutz vertraulicher Informationen im Unternehmen besteht und welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung sich im Verletzungsfalle zukünftig bieten.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht, zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht vorgestellt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden ggf. ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt sowie um kurze Kommentierungen ergänzt.
Dr. Kathrin J. Niewiarra ist Rechtsanwältin und Attorney-at-Law (NY). Nach anwaltlicher Tätigkeit in den USA und Deutschland so wie Managementfunktionen in Konzernen verfolgt sie seit September 2012 ihre Geschäftsidee der ganzheitlichen Compliance- Beratung unter der Marke bleu&orange®.
Compliance ist nach wie vor ein relativ neues Arbeitsfeld zumal im deutschsprachigen Raum. Die Literatur befasst sich zumeist mit der Rechtsstellung von Compliance-Managern, hier insbesondere mit der Haftungsproblematik. Allerdings stellt sich bei der Personalauswahl im Bereich Compliance die Frage, welche Persönlichkeiten für die Arbeit im Compliance-Bereich geeignet sind. In einer Studie der EBC Hochschule und der NORDAKADEMIE wurden erste Antworten auf die besonderen Herausforderungen von Compliance-Managern im beruflichen Alltag gefunden.
+++ Förderprogramm an der School GRC +++ Neuer Jahrgang: Kriminalistik-Klasse startet März 2017 +++ Zertifikat: 3. Jahrgang des Healthcare Compliance Officer (HCO) +++ Studierende stellen sich vor: Kai-Oliver Bock (MBA 2015) +++
+++ Hogan-Lovells: Studie zu Korruptionsbekämpfung +++ Bundesrat: Gesetzesentwurf zum „Digitalen Hausfriedensbruch“ +++ Bundesregierung: Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen +++
+++ Birgit Galley / Ingo Minoggio / Marko Schuba: Unternehmenseigene Ermittlungen +++ Christoph E. Hauschka / Klaus Moosmayer / Thomas Lösler (Hrsg.): Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen +++
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