DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2019.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-25 |
Ist Compliance als Einhaltung von Recht und Gesetz für staatliche Hochschulen als Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Selbstverständlichkeit? Überflüssig? Oder bedarf es Nachdenkens über Compliance in Bezug auf Handeln und Strukturen der Hochschulen im Sinne eines adäquaten Wissenschaftsmanagements?
Hinweisgebersysteme sind ein zentraler Bestandteil unternehmensinterner Compliance-Management-Systeme (CMS). Die Implementierung und Ausgestaltung hat sich an dem rechtlichen Rahmen zu orientieren, ist aber zugleich eine Maßnahme, die betriebswirtschaftlichen Prämissen folgt. Der Beitrag bietet einen vergleichenden Überblick über die in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur im deutschsprachigen Raum zu findenden Vorgaben für die Gestaltung unternehmensinterner Hinweisgebersysteme.
Immer häufiger stehen namhafte Unternehmen im Fokus der Öffentlichkeit. Grund dafür sind in vielen Fällen Skandale, die durch illegale Handlungen ausgelöst wurden. Bemerkenswert erscheint dies auch vor dem Hintergrund der in den letzten zwei Dekaden deutlich gewachsenen Aufmerksamkeit und Intensität, mit der sich insbesondere Wissenschaft und (Groß-)Unternehmen dem Thema Corporate Governance gewidmet haben. Solche illegalen Handlungen schädigen die betroffenen Unternehmen in vielerlei Hinsicht.
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), welches im Zuge der verspäteten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung am 18. April 2019 erlassen wurde, wird den Umgang mit Know-how in Unternehmen deutlich verändern.
In der zweiten empirischen Untersuchung des Instituts für Compliance im Mittelstand an der NORDAKADEMIE und von PRO HONRE e. V. wurde die Zufriedenheit der Unternehmen mit der Justiz erhoben. Welche Verhaltensweisen die Unternehmen aus der Wahrnehmung der Justiz ableiten, stand im Fokus dieser Studie. Die erste Studie aus dem Jahr 2017 (siehe Heft 4 der ZRFC aus dem Jahrgang 2017) hat ergeben, dass die Unternehmen nur ein „bedingtes Vertrauen“ in die Justiz haben.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Christian Parsow ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater seit über 19 Jahren im Bereich Compliance tätig. Er ist als Partner bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz in Köln für den Bereich Compliance & Investigations zuständig und berät überwiegend mittelständische Unternehmen bei der Einführung und Verbesserung von Compliance-Management-Systemen. Er unterstützt bei Compliance-Sonderuntersuchungen mit wirtschaftskriminellem Bezug.
+++ Befragungsstandards für Deutschland: für mehr System bei Befragungen und Vernehmungen +++ Unsere Teilnehmer und Absolventen gehören zu den Besten +++ Teilnehmer stellen sich vor: Joachim Stefan, CCE Jahrgang 2018 +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Neue Studien zu Wirtschaftskriminalität und Compliance +++
+++ 15 Jahre Compliance – Blick zurück und nach vorn. Bericht vom 7. Hanseatischen Compliance Tag +++ Compliance: Herausforderungen und zukünftige Trends. Tagungsbericht zum liechtensteinischen Compliance Day 2019 +++
+++ Hans-Willi Jackmuth, Christian de Lamboy, Peter Zawilla (Hrsg.): Fraud & Compliance Management +++
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