DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-28 |
Die große Bandbreite unternehmensspezifischer Compliance-Management-Systeme (CMS) resultiert insbesondere aus der unterschiedlichen Bereitschaft des Managements, bestimmte zeitliche und finanzielle Ressourcen in den Auf- und Ausbau eines CMS zu investieren. Damit stellt sich die kontrovers diskutierte Frage nach dem Mehrwert von Compliance. Dabei ist die Messbarkeit des Compliance-Mehrwerts zwar nicht immer quantitativ exakt möglich, aber selbst eine vorsichtige Schätzung monetarisierter Compliance-Effekte ist besser, als mit einer schwachen Legitimation der nicht unbeträchtlichen Compliance-Ausgaben dem fragenden Management gegenüberzustehen. Zum Ausgleich dieser argumentativen Lücke und zur Stärkung der Compliance-Funktion werden nachfolgend Mehrwert- und ROI-Effekte von Compliance aufgezeigt, die in einem generischen Berechnungsmodell monetarisiert werden können.
Dieser Beitrag untersucht Querdenker und ihre Ideologieelemente im Zusammenhang Radikalismus, Verschwörungstheorien, Extremismus und Compliance. Querdenker vertreten in unterschiedlicher Ausprägung Ideologien und Narrative, welche die Bundesrepublik Deutschland und ihre drei Gewalten, die Legislative, die Exekutive und Judikative, delegitimieren. Manche Querdenker propagieren Antisemitismus, und es besteht eine inhaltliche und personelle Vernetzung zu Rechtsextremisten sowie den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern.
Das neue Lobbyregister ist da: der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 das neue Lobbyregistergesetz verabschiedet, einen Tag danach wurde es schon im Bundesrat bestätigt. Auch das Abgeordnetengesetz wurde am 11. Juni 2021 nunmehr im Deutschen Bundestag novelliert. Plötzlich ging es sehr schnell mit Neuerungen in der Compliance für die Interessenvertretung und den Lobbyismus in Deutschland. Damit ist die Interessenvertretung in Deutschland als Teil der demokratischen Diskussion legitimiert, transparent gestaltet und gesetzlich festgehalten.
Seit der Programmperiode 2007 bis 2013 wurden auf nationaler Ebene Prüfbehörden eingesetzt, um die Effektivität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die kohäsionspolitischen Ausgaben zu prüfen und nicht-regelkonforme Ausgaben zu identifizieren.
Für verschiedene Stakeholder wie die Europäische Kommission (EU-Kommission, Kommission) und andere Dritte (zum Beispiel den Europäischen Rechnungshof) ist eine wirksame Unabhängigkeit der Prüfbehörden von den programmimplementierenden Stellen von entscheidender Bedeutung.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Rechtsanwältin Dr. Petra Schack ist Compliance-Beauftragte und Mitglied des Vorstandes im Netzwerk Compliance e. V. In diesem Netzwerk haben sich Corporate-Compliance-Experten aus verschiedenen Unternehmen zusammengeschlossen, um den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu fördern, über aktuelle Herausforderungen zu diskutieren und gezielt Compliance-Praxiswissen zu vermitteln.
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