DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2014.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-24 |
Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt momentan nicht nur Politik und Unternehmenspraxis, sondern auch die (betriebswirtschaftliche) Forschung. Neben der strategischen Integration von Nachhaltigkeitsbemühungen in Unternehmen ist insbesondere interessant, ob und inwieweit Unternehmen nachhaltige Aktivitäten in eigenständigen Handlungsfeldern adressieren. Dem Mittelstand wird im Allgemeinen per se eine höhere Nachhaltigkeit als anderen Unternehmen attestiert, ohne diesen Befund näher zu konkretisieren. Der vorliegende Beitrag analysiert die Ausprägung des Nachhaltigkeitsmanagements in mittelständischen Unternehmen anhand einer aktuellen empirischen Studie des Europäischen Kompetenzzentrums für Angewandte Mittelstandsforschung (EKAM) an der Otto-Friedrich-Universität-Bamberg.
Häufig gibt es einen Streit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat über ihre Kompetenzen. Anlässlich des eindeutigen Urteils des Landgerichts München I, welches bei Pflichtverletzungen im Bereich Compliance ein Vorstandsmitglied in Millionenhöhe für schadenersatzpflichtig erklärte, wird im vorliegenden Beitrag auf die Rechte und Pflichten sowie mögliche Haftungsfragen eines Aufsichtsrats hinsichtlich Compliance eingegangen.
Die Aufdeckung von Fraud stellt den Wirtschaftsprüfer seit jeher vor veritable Herausforderungen. Dabei schreiben die relevanten Prüfungsstandards in Form des IDW PS 210 bzw. ISA 240 verschiedene Prüfungshandlungen vor, die eine bestmögliche Berücksichtigung fraudulenter Handlungen ermöglichen sollen. Einen wesentlichen Stellenwert nimmt insbesondere seit den jüngsten Novellierungen der Standards das Instrument der Fraud-Interviews ein. Diese werden jedoch in der Praxis in Ermangelung fehlender Anwendungshinweise bislang nur unstrukturiert angewendet.
Am 9. Juli 2014 ist das Untreue-Verfahren gegen sechs ehemalige Vorstände der HSH Nordbank AG aus dem Jahr 2007 vor dem Landgericht Hamburg mit Freisprüchen beendet worden. Obwohl die Schieflage der öffentlich-rechtlichen HSH im Jahr 2008 bereits durch zwei Parlamentarische Untersuchungsausschüsse aufgearbeitet worden ist, war das öffentliche Interesse an diesem Strafprozess sehr groß.
Derzeit vergeht kaum eine Fachveranstaltung für Unternehmensjuristen und Compliance-Spezialisten ohne den „Stargast“ Klaus Kutschaty, dem Justizminister von NRW, der sein persönliches politisches Ziel eines Verbandsstrafrechts gegen unterschiedliche Herausforderer mit großem Engagement zu verteidigen weiß. Jetzt gibt es Alternativvorschläge – unter anderem das Compliance-Anreiz-Gesetz (CompAG) des Deutschen Instituts für Compliance (DICO), einem zentralen Forum führender Compliance-Praktiker zur konsequenten und praxisbezogenen Förderung und Weiterentwicklung von Compliance in Deutschland.
In seinem knappen Beschluss vom 17.06.2014 bestätigte der BGH die Unzulässigkeit der Klage einer Rechtsverfolgungsgemeinschaft. Bereits das OLG Düsseldorf als Vorinstanz, hatte dem Rechtsverfolgungspool wegen Verstoßes des damals noch gültigen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) seine Parteifähigkeit abgesprochen. Dabei unterstützt § 60 ZPO die gemeinsame Geltendmachung gleichgelagerter Ansprüche durch mehrere Personen als Streitgenossen. Es ist anerkannt, dass § 60 ZPO im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit weit zu fassen ist. Nachgerade verpönt ist demgegenüber die Erhebung einer Vielzahl nahezu identischer Anlegerklagen bei unterschiedlichen Gerichten.
+++ School GRC (S. 244): Jetzt auch in Süddeutschland – Seminar „Unternehmenseigene Ermittlungen“ in Stuttgart / Vier Stipendiaten in den neuen Jahrgängen der School GRC und School CIFoS / 1. Fachtagungsband Kriminalistik erschienen / Absolventen stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 245): PwC Studie: 2014 Global Economic Crime Survey / Kroll Studie: 2013 / 2014 Global Fraud Report / UN-Abkommen ratifiziert – Gesetzesentwurf zur Abgeordnetenbestechung im Bundestag angenommen +++ Veranstaltungshinweis (S. 252): 2. Daimler Compliance Akademie +++ Literatur (S. 286 / 287 / 288): Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Amtsträger / Whistle-Blowing-Systeme in deutschen Unternehmen / Betriebswirtschaftslehre der Mittel- und Kleinbetriebe / Compliance – der Rohstoff von Corporate Social Responsibility +++
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