DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-26 |
Neben Themen wie der COVID-19-Pandemie, dem Klimawandel und der Digitalisierung an sich gilt der Cyberkriminalität nicht nur in der allgemeinen Öffentlichkeit, sondern auch aus Sicht des Compliance-Managements in den letzten Monaten eine erhöhte Aufmerksamkeit. Der vorliegende Beitrag diskutiert auf Basis einer empirischen Studie des Aalener Instituts für Unternehmensführung (AAUF) aus Ende 2019 Entwicklungspotenziale für Cyber-Compliance und Information-Security-Management-Systeme (ISMS) in der Unternehmenspraxis.
Peter G. Kirchschläger ist Ordinarius für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik ISE an der Universität Luzern. Zuvor war er Visiting Fellow an der Yale University (USA). Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist Ethik der digitalen Transformation und der künstlichen Intelligenz. Zu aktuellen Themen der ethischen Verantwortung in der digitalen Transformation sprach ZRFC-Chefredakteur Prof. Dr. Stefan Behringer mit Prof. Dr. Kirchschläger.
Die digitale Transformation hat einschneidende Auswirkungen auf Gesellschaft, Mensch und Umwelt. Wie kommen Unternehmen ihrer Verantwortung im digitalen und sozialen Transformationsprozess und den Forderungen der EU zu einer vertrauenswürdigen KI und ihrem sinnvollen, menschgerechten und sicheren Einsatz nach? Der Beitrag führt Schlüsselfaktoren auf und benennt wesentliche Kernaufgaben. Diese sollen verantwortungsvoll operationalisiert werden. Zudem sollen Umwelt-, Arbeitnehmer-, Sozialbelange berücksichtigt, sicheres und erleichtertes Arbeiten gewährleistet und Nachhaltigkeitsziele erreicht werden.
Kryptowährungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und gewinnen auch im Finanzsektor erheblich an Bedeutung, beispielsweise in Zusammenhang mit FinTech-Anwendungen. Allerdings sind digitale Währungen wie Bitcoin aufgrund mangelnder Regulierbarkeit äußerst geeignet für Delikte wie die Terrorismusfinanzierung. Der vorliegende Artikel zeigt auf, wie geschickte Kriminelle bei der Finanzierung von Terrorismus mithilfe von Kryptowährungen vorgehen, um Compliance-Beauftrage für deren Methoden zu sensibilisieren und eine effektivere Prävention zu erreichen.
Im Informationszeitalter nimmt die Bedeutung, aus Daten geschäftsrelevante Informationen und Erkenntnisse zu generieren, weiterhin stark zu. Das Risiko, sich als Unternehmen diesem Weg zu verweigern, ist enorm. Notwendiges Wissen über die eigene Wertschöpfungskette jenseits seit scheinbar Jahren geltenden Zusammenhängen, wird verpasst. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Konkurrenz sich eben nicht der Analyse und ihren Möglichkeiten verschließt, und somit effektiver und effizienter und damit erfolgreicher handeln wird. Es ist also fast immer geboten, sich vor dem Hintergrund unternehmerischer Verantwortung mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Nach Berechnungen des European Healthcare Fraud and Corruption Network (EHFCN) gehen in Deutschland jährlich mehr als 13 Milliarden Euro durch Korruption im Gesundheitswesen verloren. Unabhängig davon bezifferte der bayerische Innenminister Joachim Hermann in einem Interview vom 27. März 2018 den geschätzten Schaden durch Korruption im Gesundheitswesen auf bundesweit 14 Milliarden Euro pro Jahr. Die Erscheinungsformen von Betrug im Gesundheitswesen, etwa durch Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten oder Pflegedienstleister, seien vielfältig.
Sanktionen – insbesondere finanzieller Natur – können mit verhältnismäßig wenig Expertise auf dem Gebiet der Geldwäsche relativ simpel umgangen werden. Der vorliegende Artikel betrachtet Sanktionen aus Sicht der Sanktionierten sowie aus Sicht von Compliance-Beauftragten. Hierzu werden konkrete Methoden zur Umgehung von Sanktionen und deren praktische Implikationen diskutiert.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht, zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht vorgestellt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden ggf. ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt sowie um kurze Kommentierungen ergänzt.
Seit seinem Einstieg bei Simmons & Simmons im Jahr 2004 arbeitet der 47-Jährige im Düsseldorfer Büro und ist seit 2011 Partner im Bereich Compliance & Dispute Resolution. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Sascha Kuhn im Wirtschaftsstrafrecht und verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von Unter nehmen und Organisationen in Bezug auf Compliance-Fragen, einschließlich der Bereiche Datenschutz, Steuer-, Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht. Er führt auf allen diesen Gebieten Prüfungen durch und berät im Zusammenhang mit der Erstellung von Risikoanalysen sowie der Gestaltung von Compliance-Programmen.
+++ News +++ Absolventen stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Die Datenschutzgrundverordnung: Eine unternehmensseitige Bilanz nach über drei Jahren +++
+++ Edgar Löw / Daniela Kunzweiler: Der Fall Wirecard +++ Fabian Teichmann: Methoden der Geldwäscherei +++
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