DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-25 |
Kaum ein anderes Thema hat die Wirtschaft in den vergangenen Jahren so beschäftigt wie Compliance. Noch unbekannt vor wenigen Jahren, hat sich über eine Gereiztheit zum Thema, über ein Wegschauen eine völlig neue Diskussion und Entwicklung ergeben. Auch scheinen die Diskussionen um den Umfang und die Definition zu Compliance noch nicht abgeschlossen, da liegt plötzlich eine ISO Norm vor, die ISO 19600 – und zwar als internationaler Standard.
Der Beitrag stellt die zuletzt veröffentlichten kartellrechtlichen Leitfäden der ICC vor. Ausgehend davon gehen die Autoren auf einige Kernfragen des kartellrechtlichen Risikomanagements sowie auf die gesetzlichen Vorgaben des geltenden Rechts zur Ausgestaltung innerbetrieblicher (wettbewerbsrechtlicher) Compliance-Systeme ein.
Bei internen Untersuchungen kommt es regelmäßig zu einem Spannungsverhältnis zwischen arbeitsrechtlichen Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer und deren Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Hieran schließt sich die Frage an, ob und wie ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber und dessen Rechtsanwälte anlässlich einer Befragung aufzuklären ist. Der Aufsatz versteht sich, auch aus rechtsvergleichender Sicht, als Plädoyer für eine Pflicht zur Aufklärung.
Die Deutsche Bundesbank überprüft regelmäßig, ob Unternehmen und Banken ihren Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr nachkommen. Nicht selten führt bereits die Feststellung geringfügiger Verstöße zur Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch das zuständige Hauptzollamt. Der vorliegende Beitrag enthält einen Überblick über die Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr, stellt das Prüfungsverfahren der Deutschen Bundesbank sowie das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Hauptzollämter dar und gibt praktische Hinweise zum Umgang mit diesem Verfahren. Zudem enthält er Ausführungen zur sanktionsbefreienden Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht.
Nachdem viele Firmen in Deutschland eine Matrixorganisation mit länderübergreifenden, doppelten Berichtspflichten haben, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Stellung des Compliance-Officers in der Matrixstruktur hat. Der Beitrag stellt die komplexe Thematik aus verschiedenen Perspektiven sowie mögliche Lösungsansätze zur Optimierung der Transparenz sowie der Informations- und Kommunikationsstrategie dar.
Abschlussprüfung bei Geldtransportunternehmen
+++ School GRC (S. 196 / 197): 2. Zertifikatslehrgang „Healthcare Compliance Officer“ startet / HCO-Absolventen kommentieren / Start der MBA- und Kriminalistik- Klasse 2015 / Studierende stellen sich vor / Veranstaltungen: Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 197): SEC: Schutz von Whistleblowern ergänzend definiert +++ Literatur (S. 237 / 238 / 239): Fair Value Accounting / Wirtschaftsprüfung / Wir betreten den Kunstmarkt / Mitarbeiter-Compliance +++
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