DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2017.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-28 |
Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf X. Ruter verfügt über eine knapp 40-jährige Erfahrung auf den Gebieten Prüfung und Beratung sowohl von internationalen, nationalen Unternehmen als auch von Familienunternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie von Non-Profit-Organisationen. Er ist Experte auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit und (Public) Corporate Governance, dem Aufbau und der Durchführung von Interner Revision sowie für interne Kontroll-, Risiko- und Reputationsmanagementsystemen. Nach seiner Tätigkeit als Gesellschafter und Geschäftsführer bei Arthur Andersen baute er als Partner bei Ernst & Young den Geschäftsbereich Nachhaltigkeit in Deutschland auf und leitete diesen bis 2010.
Gerechtigkeit ist der ideale Zustand jedes sozialen Miteinanders, auch im Unternehmen. Sie gibt einen angemessen und unparteiischen Ausgleich der Interessen. Ist die Compliance gerecht? Kann sie gerecht sein, wie kann sie gerecht sein, insbesondere gegenüber Mitarbeitern, welche gegen Compliance-Vorgaben verstoßen?
Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Geschäftsberichte aufzunehmen ist für viele Unternehmen heute ein Wettbewerbsvorteil. Trotzdem gibt es keine grundsätzliche Regelung, wie viele und welche Informationen bereitgestellt werden sollten, sondern Leitlinien wie die der GRI. Unternehmen sehen sich aufgrund der komplexen Umwelt verstärkt Risiken ausgesetzt, und ihr Handeln und Umgang mit diesen Risiken ist von Stake- und Shareholdern einfach zu verfolgen.
Die Gefahr für SAP-Systeme ist real. Durch die Komplexität individueller SAP-Implementierungen und Fehlkonfigurationen entstehen Schwachstellen, die unter anderem Betrug und Sabotage durch externe Angreifer und Mitarbeiter ermöglichen. Ein fehlender Überblick über die Gefahrenlage, mangelndes Sicherheitsbewusstsein sowie unklare Zuständigkeiten charakterisieren die aktuelle SAP-Ungewissheit in vielen Unternehmen. Eine solche Ungewissheit können sich gerade Unternehmen mit ihren Compliance-Verpflichtungen nicht leisten.
Der Beitrag verschafft einen Überblick, inwieweit Compliance auch in Krankenhäusern eine entscheidende Rolle spielt. So ist das Thema Compliance nicht nur für Unternehmen von Relevanz, sondern findet auch Einzug in das Gesundheitswesen. Trotz des Konsenses in Fachkreisen über die große Bedeutung von Compliance in Krankenhäusern, handelt es sich noch um ein entwicklungsfähiges und entwicklungsbedürftiges Gebiet.
Anfang August des letzten Jahres berichtete das Handelsblatt, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Financial Intelligence Unit (FIU) zum Kampf gegen die Terrorfinanzierung aufbaut. Zudem ist geplant, das Geldwäschegesetz (GwG) zu verschärfen, um die bereits in 2015 beschlossene EU-Antigeldwäscherichtlinie umzusetzen.
Ein großer Teil der Compliance-Verstöße erfolgt im Zusammenhang mit der Handhabung von Verträgen. Dennoch spielen sie für das Compliance-Management eine untergeordnete Rolle. Ein Perspektivwechsel hin zum Managementpotenzial des Vertrages, wie dies durch den Ansatz des vertraglichen Managements geschieht, ermöglicht es, den Vertrag optimal für Steuerungszwecke in den Unternehmen zu nutzen. Hiervon kann auch die Compliance profitieren, deren Vorgaben sich so weit besser als bisher definieren und realisieren lassen.
Ihre Promotion an der Columbia-University über Mut und Moral von Whistleblowern der Finanzindustrie hat in den USA für Aufsehen gesorgt. Nach diesem Zwischenstopp in der Forschung wechselt Katharina Weghmann nun wieder zurück in die Praxis – und hat eine Mission: Das Comeback der Wirtschaftsethik. Mit einem neu geschaffenen, interdisziplinär aufgestellten Team bei Ernst & Young (EY) will die 36-Jährige den deutschen Managern vermitteln, dass sich Wert und Werte nicht widersprechen und in Zukunft jene Unternehmen erfolgreich sein werden, die mit ihren Mitarbeitern nicht über Regeln, sondern über Integrität sprechen.
+++ Zertifikatslehrgänge: Schritt für Schritt zum Experten +++ Lehrkräfte stellen sich vor: Carlos Santos +++ Zertifizierter Aufsichtsrat (m/w): Der nächste Kurs startet im April +++ Veranstaltungen: Was steht an! Seminare +++
+++ Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: Stellungnahmen +++
+++ Markus Berndt / Hans Theile: Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung +++ Thomas Henschel / Ilka Heinze: Governance, Risk und Compliance im Mittelstand +++ Kahtrin Niewiarra / Dorette Segschneider: Balanceakt Compliance +++
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