DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-26 |
Die hohe Bedeutung der verhaltenswissenschaftlichen Grundlagen für Compliance im Unternehmen scheint allgemein anerkannt. Sowohl der Stand der betriebswirtschaftlichen Forschung als auch die Unternehmenspraxis deuten auf einen Handlungsbedarf dahin gehend hin, dass die Erkenntnisse verhaltenswissenschaftlicher Untersuchungen für den unternehmerischen Compliance-Kontext erforscht werden müssen, dass sie als Praktiken in sämtlichen betrieblichen Prozessen verankert werden sollen und dass das Erfolgspotential einer Compliance-Kultur genutzt werden kann.
Der Beitrag legt dar, inwieweit das Enterprise Risk Management (ERM) durch Social Media grundsätzlich an Bedeutung gewinnt, und warum auch die Verbindung mit dem strategischen Management sowie dem operativen Geschäft gestärkt werden muss. Die wichtigsten Risikotypen und deren Treiber im Kontext von Social Media werden benannt. Anhand eines Vorgehensmodells wird aufgezeigt, wie im ERM die Social Media als Informationsquelle, als konzeptionelles Lerninstrument und ggf. auch als Instrument zur Risikosteuerung genutzt werden können.
Der vorliegende Artikel basiert auf den Ergebnissen von 18 Interviews mit ausgewählten Geldwäscherei-Experten und einer Befragung von 181 Compliance-Beauftragten in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Insbesondere wird darin die Vorgehensweise intelligenter Geldwäscher in der Schweiz dargestellt, um aufzuzeigen, welche Geldwäschereirisiken verstärkt beachtet werden müssten.
Der oben erwähnte Satz wird gerne zitiert. Aber hat dieser seine Berechtigung? Insbesondere bei einer Ansprache der Compliance? Oder kann bei einer Meldung relevanter Sachverhalte eine Denunziation – bzw. der Vorwurf, dass es sich um eine Denunziation handelt – ausgeschlossen werden?
Cyber ist in aller Munde. Kaum ein Tag vergeht ohne Schlagzeile über Datendiebstahl, Hackerangriffe oder andere Formen von Computerkriminalität. So groß das Schadenspotenzial ist, so niedrig ist die Verteidigungsbereitschaft in Politik und Wirtschaft. Selbst Vorreiterunternehmen sind nur bedingt abwehrbereit. Denn nicht jede digitale Frage kann auch digital beantwortet werden.
Nachdem der Gesetzgeber das ursprüngliche Wettbewerbsmodell des § 299 StGB – welches in seiner Konzeption dem bis 1997 geltenden, ursprünglichen § 12 UWG („Schmieren“) entsprach – im letzten Jahr durch ein modifiziertes Geschäftsherrnmodell ergänzt hat, gibt es jetzt neu ein Sonderkorruptionsstrafrecht für Heilberufe: die Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299a und § 299b StGB.
Schon jetzt gilt es für Unternehmen, sich schnellstmöglich auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Die Übergangszeit von zwei Jahren wird sich bald als überraschend kurz erweisen. Ein Thema, das bereits heute große Aktualität hat, sind die Einwilligungen betroffener Personen. Ab jetzt einzuholende Einwilligungen sollten so gestaltet sein, dass diese auch unter dem neuen Recht gelten.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht, zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht vorgestellt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden ggf. ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt sowie um kurze Kommentierungen ergänzt.
Dr. Christian Schefold verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Compliance sowie Konzern- und Gesellschaftsrecht. Er leitete den Bereich Compliance-Consultation der Daimler AG und beriet dort weltweit bei der Umsetzung von Compliance-Anforderungen. Er war mehrere Jahre als leitender Syndikus bei der Daimler Financial Services AG tätig, unter anderem für Markenrecht, IT-Recht, internationales Handelsrecht, öffentliches Vergaberecht, Finanzierungen, M&A sowie die Betreuung von Public Private Partnerships (unter anderem Projektleiter Recht beim Aufbau des deutschen Mautsystems Toll Collect).
+++ Neuer Wissenschaftlicher Leiter an der School CIFoS +++ Neues ACFE-Stipendium +++ Fachlehrgang: Zertifizierte Aufsichtsrätin/Zertifizierter Aufsichtsrat +++ Lehrkräfte stellen sich vor: Roland Wörner +++ Veranstaltungen: Was steht an! Weiterbildung: Spezialist Cybercrime +++
Zum vierten Mal veranstaltete die Hamburger Unternehmensorganisation Pro Honore e. V. in Zusammenarbeit mit der Handelskammer Hamburg und dem Institut für Compliance im Mittelstand an der NORDAKADEMIE den Hanseatischen Compliance-Tag. Diesmal widmete sich die Veranstaltung schwerpunktmäßig dem Thema „Compliance in der Gesundheitswirtschaft“. Alle Redner waren sich einig, dass hier der Handlungsbedarf in Sachen Compliance besonders groß ist.
+++ OLAF: Jahresbericht 2015 +++ Europäische Union: Neuer Zollkodex +++ Ernst & Young: Attractiveness Survey 2016 +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: