DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-27 |
Die Ausprägung des Compliance-Managements in mittelständischen Unternehmen ist bisher recht heterogen und nur spärlich erforscht. Der Beitrag analysiert die Nutzung allgemeiner und spezifischer Instrumente des Compliance-Managements im Mittelstand anhand einer aktuellen empirischen Studie des Deloitte Mittelstandsinstituts an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Der Beitrag gibt eine erste Übersicht über existierende deutschsprachige Beiträge und Aufsätze zum Thema Corporate Compliance. Damit können einerseits die bisherigen thematischen Schwerpunkte, darüber hinaus aber auch bestehende Lücken im Themenfeld der Corporate Compliance aufgedeckt werden.
Im März 2011 ist § 25c KWG zu Internen Sicherungsmaßnahmen bei Kreditinstituten in der aktuellen Fassung in Kraft getreten. Der Beitrag beschreibt die wesentlichen Änderungen und zeigt praxisorientierte Lösungen für die Umsetzung der neuen Anforderungen.
Betrug ist die bedeutendste Deliktform unter allen Wirtschaftsstraftaten. Die zentrale Fraud-Theorie zu seiner Erklärung, zur Aufdeckung und zur Entwicklung von Präventionsmaßnahmen ist der Fraud-Triangle. Ein Blick auf den Fraud-Triangle aus der Perspektive der Psychoanalyse kann helfen, seine Erklärungskraft zu erhöhen.
Zwei Entscheide der Schweizerischen Bundesanwaltschaft vom 22. November 2011 zur Alstom-Affäre haben eine hohe Bedeutung für die Compliance-Praxis weit über den konkret betroffenen Alstom-Konzern hinaus. Für Compliance Officers bilden die Entscheide eine institutionelle Rückenstütze und Argumentationshilfe gegenüber beratungsresistenten Führungskräften.
Bei unternehmerischen Entscheidungen spielt die rechtliche Absicherung durch Compliance-Beauftragte und / oder Unternehmensjuristen eine zentrale Rolle. Schwierigkeiten treten dann auf, wenn Ratschläge erteilt werden, die nicht dem geltenden Recht entsprechen. Der Beitrag befasst sich damit, wie ein Rechtsrat ausgestaltet sein muss, damit die Unternehmensführung von strafrechtlicher Verantwortung freigezeichnet wird.
(K)ein Freifahrtschein für Korruption im Gesundheitswesen
+++ School GRC (S. 148): Steinbeis-Management-Reihe – Sozial-Managment / VDB- Workshop Compliance / Alumni stellen sich vor / Veranstaltungen: Was war wichtig? Was steht an! +++ ZRFC in Kürze (S. 149): Diskussion um Abgeordneten immunität / Eurojust-Novelle / Sonderausschuss „Korruption“ im Europaparlament / Grundsatzurteil im Gesundheitswesen +++ GRC-Report (S. 188): Compliance-Kommunikation = Interdisziplinäres Vorgehensmodell, Autorin: Malin Mastrocola +++ Literatur (S. 191): Der Compliance-Beauftragte/Corporate Governance, Abschlussprüfung und Compliance / Kompetenz und Verantwortung: Non-Compliance als strategisches Risiko +++
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