Das LG Hamburg verurteilte kürzlich eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen grob fahrlässiger Prüfungsfehler zu rd. 40 Millionen € Schadenersatz. Ihr fehlerhafter Bestätigungsvermerk war zentraler Bestandteil des Emissionsprospekts des geprüften Unternehmens. Mittlerweile ist das Unternehmen, das in Wirklichkeit nicht existierende Umsätze und Forderungen vorgetäuscht hatte, insolvent. Das LG sprach sowohl einem Großanleger als auch dem Insolvenzverwalter Ersatz zu. Das überzeugt nicht uneingeschränkt.
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