Zu fast 209 Millionen € Schadenersatz verurteilte das LG Hamburg am 20.09.2012 wegen vorsätzlich-sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB den Internet-Unternehmer Alexander Falk. Dessen Distefora Holding hatte ihre 75-prozentige Beteiligung an der Ision AG veräußert. Falk hatte dort die Umsatzzahlen manipuliert. Das Urteil des LG Hamburg gibt Anlass zu diskutieren, wann bei einer Täuschung in betrügerischer Absicht ein zu ersetzender Schaden entsteht. Vier Jahre zuvor hatte die zuständige Strafkammer keinen Schaden erkennen können und Falk nur wegen versuchten und nicht wegen vollendeten Betruges verurteilt. Das LG ist allerdings der Auffassung, dass das strafrechtliche Abgrenzungskriterium eines „persönlichen Schadenseinschlags“ bei § 826 BGB keine Anwendung finde. Irrelevant sei auch ein Schaden nach der sog. Differenzhypothese. Eine nachteilige Differenz zulasten des Käufers zwischen dem tatsächlich gezahlten Transaktionspreis und dem Preis, der sich bei pflichtgemäßen Publizitätsverhalten gebildet hätte, sei gerade nicht erforderlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2014.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-24 |
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