In seinem Urteil vom 23. Januar 2015 lehnte das OLG Düsseldorf die Haftung des Abschlussprüfers eines Geldtransportunternehmens gegenüber dessen Hausbank ab. Der Prüfer hatte nicht erkannt, dass der Geschäftsführer in der Krise Kundengelder veruntreut und zur Verschleierung Forderungen fingiert hatte. Kurz bevor die Veruntreuungen aufflogen und das Unternehmen Insolvenz anmelden musste, hatte der Prüfer den Jahresabschluss für das vorvergangene Geschäftsjahr testiert. Auf der Basis seines Prüfberichts hatte die Bank noch Kredite in Höhe von rund zwei Millionen EUR gewährt, mit denen sie in der Insolvenz vollständig ausfiel.
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