Am 06.02.2014 verurteilte das OLG Dresden den Jahresabschlussprüfer der insolventen WBG Wohnungsbau Leipzig AG gem. § 826 BGB zu Schadenersatz. Das OLG beschuldigte den Wirtschaftsprüfer, die Anleger der WBG vorsätzlich-sittenwidrig geschädigt zu haben. Zwischen 1999 und 2006 hatte das Unternehmen 25 Inhaberschuldverschreibungen mit einem Volumen von insgesamt 556 Millionen € aufgelegt. Der Beklagte hatte die Jahresabschlüsse der WBG für die Geschäftsjahre 1999 bis 2003 testiert. Die WBG warb in ihren Prospekten mit den uneingeschränkten Bestätigungsvermerken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2014.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-26 |
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