Zur Stärkung der Corporate Governance in der nationalen Aktiengesellschaft kommt der Einrichtung von Prüfungsausschüssen mit unabhängigen Finanzexperten eine zentrale Bedeutung zu. Durch diese Expertenkonzentration soll das Aufsichtsratsplenum in Bezug auf die Überwachung der Geschäftsführung nach § 111 Abs. 1 AktG und die Prüfung der Rechnungslegung nach § 171 Abs. 1 AktG unterstützt werden. Der vorliegende Beitrag untersucht aus normativer und empirischer Sicht, inwiefern Prüfungsausschüsse die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Bilanzfehlern und -delikten des Vorstands erhöhen und Präventionsanreize setzen können. Zudem werden Reformvorschläge zur Stärkung der Überwachungstätigkeit im Prüfungsausschuss unterbreitet.
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