Zwischen den umfangreichen Offenlegungspflichten aufgrund des US-amerikanischen Prozess- oder Verwaltungsrechts und der Anwendung datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Europäischen Union und Deutschland besteht ein erhebliches Spannungsverhältnis. Konflikte entstehen insbesondere dann, wenn in den USA ansässige Unternehmen zur Offenlegung sämtlicher elektronischer Dokumente die für den Klageanspruch von Relevanz sein könnten, verpflichtet werden. Die Ausstrahlungswirkung erstreckt sich hierbei auch auf Konzerngesellschaften, die Ihren Sitz im europäischen Rechtsraum haben. In diesem Falle ergeben sich weitere Konfliktfelder innerhalb des Konzerns, wenn aufgrund von Datenschutzbedenken der Aufforderung zur Übermittlung nicht unmittelbar nachgekommen wird. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet das Spannungsverhältnis und zeigt Lösungswege, wie betroffene Unternehmen ein möglichst konfliktfreies E-Discovery-Management umsetzen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2009.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Seiten 213 - 219
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