Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz noch immer nur als Entwurf vorliegt und die erste Lesung im Bundestag erst am 29. September 2022 stattgefunden hat, haben viele Unternehmen schon Hinweisgeberschutzsysteme etabliert. Einerseits bestanden diese Whistleblower-Einrichtungen schon vorher oder entstanden in Erwartung einer schnellen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (im Folgenden Whistleblowing-Richtlinie). Ein Hinweisgeberschutzgesetz hätte schon am 17. Dezember 2021 in Kraft treten müssen, der Verzug des Gesetzgebers jährt sich bald. Die Verzögerungen haben einige Auswirkungen auf die Praxis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2022.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-30 |
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