Mit dem Urteil des BGH (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 1 StR 265/16) zur bugeldmindernden Wirkung von Compliance-Management-Systemen liegt nun die logische Fortsetzung des Urteils Siemens/Neubrger, also das Missing-Link der Compliance-Rechtsprechung, vor. Was steht drin, was ist zu tun? Schauen wir es uns an.
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