Die Beratung von Unternehmen im Bereich Compliance stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei dar. Prof. Hendrik Schneider hat die universitäre Lehrbefugnis unter anderem für Strafrecht und Strafverfahrensrecht und war bis 2020 Universitätsprofessor an der Universität Leipzig. Im Sommer 2020 setzte er eine lange gereifte Entscheidung um, ausschließlich in der Rechtspraxis anwaltlich tätig zu sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2022.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-28 |
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