Zwei Entscheide der Schweizerischen Bundesanwaltschaft vom 22. November 2011 haben eine hohe Bedeutung für die Compliance und die Compliance-Praxis weit über den konkret betroffenen Alstom-Konzern hinaus. Für Compliance Officers bilden die Entscheide eine institutionelle Rückenstütze und Argumentationshilfe gegenüber beratungsresistenten Führungskräften. Es gilt nicht ein neuer, hoher Standard, er wurde nur erstmals auch von der Strafverfolgungsbehörde beurteilt. Gleichzeitig steht die persönliche Haftung der Compliance-Fachstellen im Fokus: Der Compliance Officer von Alstom wurde in Untersuchungshaft genommen, es fand eine Hausdurchsuchung in seinen privaten Räumen statt und das Verfahren gegen ihn wegen Bestechung fremder Amtsträger (und gegen weitere Personen) läuft noch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-27 |
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