Im Dezember 2015 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen in Kraft getreten, das geänderte Bausparkassengesetz gilt seit 1. Januar 2016. Nach über 25 Jahren ohne Novellierung der Rechtsgrundlagen hat der Gesetzgeber nun reagiert, um das Rechtsumfeld der Spezialkreditinstitute sowohl den veränderten wirtschaftlichen als auch regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Vorrangiges Ziel der Gesetzesnovelle ist es, durch eine Ausweitung der zulässigen Geschäftsfelder und der Schaffung günstigerer Refinanzierungsmöglichkeiten, die Ertragslage der Bausparkassen dauerhaft zu sichern und zu stärken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-24 |
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