Im zweiten Teil des Aufsatzes werden bestimmte Unternehmensbereiche behandelt, die besonders anfällig für Gesetzeswidrigkeiten sind. Diese Rechtsgebiete können in der Regel bestimmten betrieblichen Funktionen zugeordnet werden. Die nachfolgende Aufzählung behandelt in der Praxis relevante Bereiche, ist allerdings nicht als abschließend zu verstehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-27 |
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