Chemikalien sind als Gegenstand des Handels und der industriellen Produktion von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die in gesetzlichen Regelungen verwendeten Stoffidentifikatoren sind allerdings nicht einheitlich und zudem oft fehlerhaft. Das kann zu Haftungsrisiken für den Anwender führen. Diese Problematik wird hier anhand von Beispielen aus REACH (1907/2006/EU) und dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) erläutert. Lösungsansätze dazu werden gegeben und verglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-28 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.