Das eingeführte Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt, welches auch liebevoll als schwarze Liste oder Sünderdatenbank bezeichnet wird, wird zukünftig dafür Sorge tragen, dass in den Unternehmen jeweils noch mehr Beachtung und Rücksicht auf die Einhaltung von Compliance genommen wird. Letztlich will kein Unternehmen auf dieser schwarzen Liste mit Namen verewigt werden. Das Bundeskartellamt in Bonn wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank führen. Eine Vielzahl von Unternehmen werden von dem Wettbewerbsregister betroffen sein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2019.01.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1867-8394 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-01-28 |
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