Internal Investigations verlangen in datenschutzrechtlicher Hinsicht, verschiedene Interessen und damit Rechtssphären sensibel gegeneinander abzuwägen. Das sind die Interessen der von Internal Investigations betroffenen Person – oft genug ein Mitarbeitender des untersuchenden Unternehmens – und das Interesse des Unternehmens an der Sachverhaltsaufklärung. Hinzu treten Benachrichtigungspflichten und das Auskunftsinteresse wiederum des von Internal Investigations Betroffenen sowie das Interesse der Hinweisperson am Schutz ihrer Identität.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2025.06.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1867-8394 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-01 |
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