Der datenschutzrechtliche Risikobegriff wurde bisher insbesondere im deutschsprachigen Raum – im Gegensatz zum Verständnis der meisten anderen europäischen Mitgliedstaaten und entgegen des Gesetzeswortlauts – um eine weitere Voraussetzung ergänzt, nämlich um eine Erheblichkeitsschwelle. Dem hat der Europäische Gerichtshof mit seiner aktuellen Rechtsprechung nun einen Riegel vorgeschoben. Dies hat für Unternehmen weitreichende Konsequenzen hinsichtlich ihrer Datenschutz-Compliance.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2024.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-26 |
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