In Südafrika finden seit 2001 Rechtsnormen für die Offenlegung von Missständen in Unternehmen oder Einrichtungen durch einzelne Beschäftigte (Whistleblowing) Anwendung, beispielsweise bei rechtswidrigem Verhalten seitens des Arbeitgebers. Beschäftigte, die im Gesetz genannte Tatbestände unter Beachtung der vom Protected Disclosures Act (2000) vorgesehenen Wege aufdecken, genießen Schutz. Der PDA untersagt für seinen Regelungsbereich jede Maßregelung, besonders die Kündigung, und sieht Schadensersatzzahlungen für erfahrene Nachteile vor. Die Bestimmung und erste Erfahrungen werden hier dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-24 |
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