Am 23. April 2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen veröffentlicht, die ihrerseits etwaige Verstöße gegen enumerativ aufgezähltes Unionsrecht melden. Mit dem veröffentlichten Richtlinienentwurf wird prima facie ein dualistischer Ansatz verfolgt: Einerseits ist die Herstellung eines europaweiten Mindeststandards für den rechtlichen Schutz von Hinweisgebern intendiert, andererseits normiert der Entwurf eine weitgehende Rechtspflicht zur Implementierung von Hinweisgebersystemen.
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