Ziel der Einführung eines bundesweit einheitlichen Wettbewerbsregisters ist die Förderung eines fairen Wettbewerbs und Korruptionsbekämpfung. Das Register erleichtert öffentlichen Auftraggebern die Prüfung von Unternehmen und ermöglicht betroffenen Unternehmen eine generelle Selbstreinigung, die für alle öffentlichen Auftraggeber bindend ist.
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