Die EU hat im letzten Jahr eine Verordnung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von gewissen Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten erlassen. Durch diese neue Regelung, die ab 2021 umgesetzt werden muss, besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, um einen Beitrag zu einer regelkonformen und globalen Mineralienlieferkette beizutragen. Um die geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen zu können, sind Unternehmen fortan verpflichtet, ein Managementsystem zu implementieren und sich intensive Gedanke über ihre Risikomanagementpflichten entlang der Lieferkette zu machen, was die Auseinandersetzung mit Compliance erfordert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2019.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-28 |
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