Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle hat die BaFin die in Deutschland zentrale Regelung für das Risikomanagement in Kreditinstituten überarbeitet. Die Schwerpunkte lagen auf ESG-Risiken, dem Immobiliengeschäft, der Kreditvergabe und -überwachung sowie allgemeinen Anforderungen an die Verwendung von Modellen. Weiter soll die Risikotragfähigkeit neben der bisherigen ökonomischen zusätzlich auch aus der normativen Perspektive eingehalten werden. Zudem erfolgten unter anderem Klarstellungen zum Arbeiten im Homeoffice. Der vorliegende Beitrag analysiert die Neuerungen überblicksartig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2024.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
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