Im dritten Teil der Betrachtung zum Digital Operational Resilience Act (DORA) steht die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung sowie die Rolle des Aufsichtsorgans im Fokus. DORA verankert eine klare Pflicht zur Festlegung, Überwachung und kontinuierlichen Verbesserung des IKT-Risikomanagements auf höchster Ebene. Sowohl Vorstände als auch Aufsichtsräte sind gehalten, die organisatorischen Weichen für eine wirksame Cyber- und Betriebsresilienz zu stellen und diese aktiv zu überwachen. Damit einher gehen verschärfte Haftungs- und Compliance-Risiken, die im Falle von Verstößen oder grober Nachlässigkeit zu persönlichen Sanktionen führen können. Der Beitrag analysiert die zentralen Governance-Anforderungen, die sich aus Art. 5 DORA ergeben, und diskutiert, in welchen Konstellationen Geschäftsleitung und Aufsichtsrat risikobehaftet agieren. Abschließend werden empfehlenswerte Maßnahmen zur wirksamen Absicherung von Leitungspersonen und Unternehmen erläutert – etwa systematische Berichts- und Schulungsprogramme sowie der Abschluss von D&O- oder Cyber-Versicherungen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2025.06.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1867-8394 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-01 |
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