Interne Untersuchungen haben bei der Aufklärung wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte seit Jahren eine zentrale Bedeutung. Dies gilt angesichts der z. B. aus §§ 30, 130 OWiG folgenden Compliance-Pflichten zur Vollaufklärung beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten unverändert, trotz der zu Recht von Groß kürzlich festgestellten zugenommen Skepsis vieler Staatsanwaltschaften gegenüber derartigen Untersuchungsberichten. Da ein Großteil der Kommunikation heutzutage auf elektronischem Wege erfolgt, ist aus Sicht von Unternehmen meist die Auswertung der betrieblichen E-Mail-Accounts der Mitarbeiter von besonderem Interesse.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-01 |
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