Die Entdeckung einer wirtschaftskriminellen Handlung stellt für die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter eines jeden Unternehmens eine absolute Ausnahmesituation dar. Nur in den allerwenigsten – börsennotierten – Aktiengesellschaften gibt es spezialisierte Mitarbeiter, die für die Handhabung eines derartigen Szenarios geschult sind und sogar bereits Erfahrungswerte vorweisen können. Für alle anderen, insbesondere die Leitungsorgane der Unternehmen, überwiegt zunächst das Schockmoment angesichts des zu Tage getretenen Vertrauensbruchs und dem offensichtlichen Versagen oder Fehlen interner Kontrollsysteme. An diesem Punkt stellt sich die Frage nach der geeigneten Vorgehensweise zur Behandlung der Situation. Ein Aktionsplan, teilweise auch als Reaktionsplan oder Notfall-Plan bezeichnet, bietet eine unverzichtbare Handlungsanleitung zur Vermeidung irreparabler Fehler.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2006.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-04 |
Seiten 181 - 185
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