Der Aufsichtsrat hat den gesetzlichen Auftrag, die Geschäftsführung zu überwachen. Er sollte seine Möglichkeiten hierbei entschieden nutzen. In seiner Rolle als oberster Überwacher der Leitung und Lenkung (Vorstand) ist es notwendig, dass er die Leitlinien einer langfristigen, nachhaltigen und werteorientierten Unternehmensführung einfordert und verankert. Dies gilt insbesondere beim Kauf von Unternehmen und beim Einstellen neuer Führungskräfte. Dazu muss der Aufsichtsrat und der kontrollierende Beirat mindestens die gleichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen wie die Geschäftsleitung mitbringen, damit er „auf Augenhöhe“ die Entscheidungsgrundlagen und -auswirkungen aufnehmen, durch Fragen verstehen und selbstständig beurteilen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-02 |
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