Schon jetzt gilt es für Unternehmen, sich schnellstmöglich auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Die Übergangszeit von zwei Jahren wird sich bald als überraschend kurz erweisen. Ein Thema, das bereits heute große Aktualität hat, sind die Einwilligungen betroffener Personen. Ab jetzt einzuholende Einwilligungen sollten so gestaltet sein, dass diese auch unter dem neuen Recht gelten. Sonst müssen diese innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut eingefordert oder aktualisiert werden – mit dem Risiko, dass es sich die Betroffenen anders überlegen. Bestehende Einwilligungen müssen sorgfältig geprüft werden, ob diese mit dem neuen Recht übereinstimmen. Sonst gilt es auch hier, bis zum 25. Mai 2018 neue Einwilligungen oder Ergänzungen einzuholen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-26 |
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