Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension – das Ziel, Menschenrechte zu beachten. Synergien lassen sich anteilig aus dem deutschen Arbeitsschutz ableiten, sodass Unternehmen rechtliche Anforderungen vorausschauend beachten können.
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