Viele Arbeitgeber fragen sich, ob es rechtlich ein gangbarer Weg ist, finanzielle Anreize für ihre Mitarbeiter dergestalt zu schaffen, indem entweder Lohnkürzungen als Sanktion oder Lohnerhöhungen als Belohnung vorgenommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Arbeitsleistungserbringung im Büro anstelle im Homeoffice oder die Unterschreitung einer gewissen Anzahl an Krankenfehltagen. Neben dem Mechanismus der Lohnanpassung ist auch an die Gewährung eines finanziellen Anreizes über Sonderzahlungen zu denken, deren jeweilige Auszahlung an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft wird. Durch die Schaffung finanzieller Anreize sollen die Arbeitnehmer zu einem seitens des Arbeitgebers gewünschten Verhalten motiviert werden. Bezüglich der arbeitsrechtlichen Umsetzung bei der Gewährung der Inflationsausgleichsprämie stellen sich aktuell noch viele Fragen, insbesondere ob das Ob und die Höhe dieser Prämie differenziert nach unterschiedlichen Mitarbeitergruppen erfolgen und somit an gewisse Voraussetzungen (wie zum Beispiel Einkommen, Leistungskriterien, Betriebstreue) geknüpft werden kann, um dadurch Mitarbeiter zu einem gewünschten Verhalten zu motivieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2023.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-28 |
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