Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Verteidigung von Firmeninteressen in Strafverfahren mit Unternehmensberhrung. Der Autor beleuchtet das Problemfeld und gibt Hinweise zur Zusammenarbeit im Firmenverteidigungsteam. Ermittlungsmanahmen gegen Unternehmensverantwortliche treffen Firmen unvorbereitet. Es droht Schaden nach innen und auen. Qualifiziertes Krisenmanagement ist gefragt, strikt ausgerichtet nur auf die Unternehmensinteressen. Ein vermeintlich oder tatschlich reines Gewissen oder der geradezu beschwrende Ruf nach rckhaltloser Aufklrung helfen allein nichts. Vielmehr mssen Problembewusstsein und Kenntnis der grundstzlichen Ablufe vorhanden sein. Mit der Duldung oder gar Frderung kriminellen Verhaltens hat Firmenverteidigung nichts zu tun. Niemand will sein Unternehmen in Brand setzen oder mit Feuergefahr leichtfertig umgehen jedes Unternehmen unterhlt allerdings Feuerschutzeinrichtungen und detaillierte Verhaltensmaregeln fr den Brandfall.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2008.05.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1867-8394 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-10-03 |
Seiten 215 - 220
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