Olaf Schneider ist General Counsel, Chief Compliance Officer und Leiter des Corporate Office der Bilfinger SE, einer börsennotierten Gesellschaft und einer der führenden europäischen Ingenieurs- und Dienstleistungsfirmen mit knapp 40.000 Mitarbeitern, die maßgeschneiderte Dienstleistungen für Industrieanlagen anbietet. Vor seinem Eintritt bei der Bilfinger SE war Olaf Schneider als General Counsel für den Industriesektor der Siemens AG in Erlangen und vor seiner Zeit bei Siemens als Chief Compliance Officer bei der MAN SE in München tätig. Außerdem arbeitete er bei General Electric in Frankfurt und München in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel als Mitglied des Vorstands einer Konzerngesellschaft. Herr Schneider begann seine Karriere bei der internationalen Anwaltskanzlei Linklaters in Frankfurt. Er absolvierte seine juristische Ausbildung an der Universität Bonn und arbeitete als Anwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Bilfinger SE war in einen Korruptionsfall in Nigeria involviert, der zu einer Untersuchung in den USA führte. Im Rahmen eines Deferred Prosecution Agreements einigte sich das Unternehmen mit den amerikanischen Justizbehörden. Zu den Bedingungen der Einigung gehört die Aufsicht durch einen vom US-Justizministerium gestellten Monitor. Über dieses Verfahren, seine Auswirkungen und das Compliance-System bei Bilfinger sprach ZRFC-Chefredakteur Stefan Behringer mit Olaf Schneider.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-26 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.