Die Rolle des Wirtschaftsprüfers bei der Identifikation wirtschaftskrimineller Handlungen durch das geprüfte Unternehmen ist seit jeher im öffentlichen Diskurs umstritten. Nicht erst mit dem Bekannt werden unaufgedeckt verbliebener Bilanzskandale sieht sich der Berufsstand in die Defensive gedrängt. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Grenzen aus der handelsrechtlichen Abschlussprüfung im Hinblick auf die Aufdeckung doloser Handlungen zwangsläufig erwachsen und wie solcherlei Restriktionen auch aus Sicht der übrigen Akteure der Corporate Governance zu würdigen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2011.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-12 |
Seiten 198 - 202
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