Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern. Der entsprechende Erwägungsgrund Nr. 100 DSGVO hält sich äußerst kurz und bietet keine Interpretationshilfe. Zertifizierungsverfahren, Datenschutzsiegel und Datenschutzprüfzeichen benötigen eine Grundlage, idealerweise einen Standard. Dieser Bericht stellt die erste EU-weit anerkannte Prüfungsgrundlage von Europrivacy vor. Trotz der Unterstützung von Europrivacy durch die Europäische Kommission und den Europäischen Datenschutzausschuss fremdeln die allermeisten Datenaufsichtsbehörden in der Europäischen Union noch mit Datenschutzstandards, Zertifizierungen und der Zulassung von Zertifizierern. Sind Wirtschaftsprüfer und der Prüfungsstandards IDW PS 980 eine Lösung?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2024.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-31 |
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