Anfang des Jahres trat für größere Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Ab Jahresbeginn 2024 wird sich der Kreis der unmittelbar verpflichteten Unternehmen dann um diejenigen erweitern, deren Belegschaft 1.000 Personen oder mehr umfasst. Schon jetzt sind im In- und Ausland aber auch kleinere Unternehmen bereits mittelbar von den Auswirkungen des LkSG betroffen. Sie sehen sich der Forderung nach Transparenz in Bezug auf die eigenen Lieferketten bis hin zu Audit-Ultimaten ausgesetzt. Auch wenn sich viele der Anforderungen kaum unmittelbar aus dem LkSG herleiten lassen, will und muss jeder Lieferant seinen Kunden von der Qualität seiner Leistungen überzeugen und wird Wege suchen, dies möglichst konfliktfrei zu tun. Hier kommen Wirtschaftsprüfer und deren Prüfungsstandards ins Spiel!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2023.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-28 |
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