Innovationen kommt eine zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu. Innovationsschutz in jeder Stufe der betrieblichen Wertschöpfungskette muss daher Teil jedes Risikomanagements sein. Die rechtliche Umsetzung des Innovationsschutzes erfolgt über die Anmeldung von Patenten, Marken und Geschmacksmustern oder des Einkaufs der entsprechenden Nutzungsrechte hierzu im Wege der Lizenznahme. Zur Implementierung eines wirkungsvollen Innovationsschutzes im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements gehört die Integration des Innovationsschutzes in die Technologie- und damit auch die Gesamtunternehmenstrategie, das aktive Management des Technologieportfolios und die Verteidigung der eigenen Innovationen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2006.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 30 - 35
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