Inzwischen sind in der Geschäftswelt nahezu alle Prozesse von der Informationstechnologie (IT) abhängig – von der Textverarbeitung am Arbeitsplatz über den Logistikbereich bis hin zur Produktionssteuerung. Dennoch sind sich viele Unternehmensverantwortliche noch immer nicht der daraus wachsenden Verwundbarkeit und insbesondere auch der damit einhergehenden Gefahr massiver wirtschaftlicher Schäden in Folge von IT-Risiken bewusst. Erfahrungsgemäß werden darüber hinaus auch die persönlichen (Haftungs-)Risiken unterschätzt, die aufgrund unzureichender IT-Security-Maßnahmen für die Unternehmensleitung entstehen. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Rechtspflichten, die sich aus der Gewährleistung von IT-Sicherheit im Unternehmen ergeben können und beschreibt, in welchen Fällen auch eine persönliche Haftung der Unternehmensleitung in Betracht kommen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2007.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-08 |
Seiten 24 - 28
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