In erschreckender Regelmäßigkeit kann man der nationalen und internationalen Tagespresse Berichte über die erneute Aufdeckung einer verbotenen Kartellabsprache sowie der Verhängung immer höherer Bußgelder durch die Kartellbehörden entnehmen. Während in der Vergangenheit vor allem illegale Absprachen in bestimmten „kartellanfälligen“ Branchen – insbesondere im Bereich homogener Massenprodukte der Chemie- oder Baustoffindustrie – aufgedeckt wurden, zeigt die aktuelle Entscheidungspraxis der Kartellbehörden ein breit gefächertes Spektrum von Unternehmen, die wegen des Verstoßes gegen die Kartellgesetze sanktioniert werden. Die Intensivierung der Verfolgungstätigkeit, der erfolgreiche Einsatz von Kronzeugenregelungen und die härtere Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen durch die Kartellbehörden bedingen neben dem volkswirtschaftlich begründeten Interesse an einem freien Wettbewerb, dass Manager sich verstärkt um das kartellrechtskonforme Handeln ihres Unternehmen – sei es ein Konzern oder ein kleines oder mittelständisches Unternehmen – bemühen müssen. Aus diesem Grund haben inzwischen zahlreiche Unternehmen kartellrechtliche Compliance-Programme zum Bestandteil ihres Risikomanagements gemacht. Im nachfolgenden Beitrag sollen nach einer kurzen Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die rechtlichen Anforderungen an ein effektives kartellrechtliches Compliance-Programm und dessen praktischen Umsetzung näher beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-04 |
Seiten 102 - 109
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